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Bildmarke ALOHA ((fig.)) von Renaissance Capital ... 277735


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 277735

Details zur Marke ALOHA ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02853/1975

Bildmarke

ALOHA ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

31.07.1975

Hinterlegungs­datum

29.03.1975

Ablauf Schutzfrist

29.03.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 32

Inhaber

Renaissance Capital Corporation
One Dole Drive
Westlake Village, California 91362-7300 US
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Konserven von Früchten und Fruchtsäften.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ALOHA ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 277735 gehört zu der Bildmarke «ALOHA ((fig.))» von Renaissance Capital Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 277735 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 277735 gehört dem Inhaber Renaissance Capital Corporation One Dole Drive, Westlake Village, California 91362-7300 US. Renaissance Capital Corporation wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke ALOHA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ALOHA ((fig.)), eingetragen durch Renaissance Capital Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.