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Wortmarke SYGEF von Georg Fischer Rohrleitungssysteme AG - ... 277250


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke SYGEF

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01936/1975

Wortmarke

SYGEF

Eintrag ins Markenregister

11.07.1975

Hinterlegungs­datum

25.04.1975

Ablauf Schutzfrist

25.04.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 8, 17

Inhaber

Georg Fischer Rohrleitungssysteme AG
Ebnatstrasse 111
8201 Schaffhausen CH
 

Vertreter

Georg Fischer AG
Amsler-Laffon-Strasse 9
8200 Schaffhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Rohre aus Kunststoff, mit Kunststoff-Auskleidung und/oder -Ummantelung; Rohrverbindungsteile, Rohrarmaturen und deren Bestandteile sowie Rohrbefestigungs- und -montageteile aus Kunststoff; Werkzeuge und Geräte zum Herstellen von Rohrverbindungen; Halbfabrikate und Formteile aus Kunststoff.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SYGEF

Markeneintragung: Die Markennummer 277250 gehört zu der Wortmarke «SYGEF» von Georg Fischer Rohrleitungssysteme AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 277250 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Januar 1996 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 277250 gehört dem Inhaber Georg Fischer Rohrleitungssysteme AG Ebnatstrasse 111, 8201 Schaffhausen CH. Georg Fischer Rohrleitungssysteme AG wird vertreten durch Georg Fischer AG Amsler-Laffon-Strasse 9, 8200 Schaffhausen CH.


Marke SYGEF mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SYGEF, eingetragen durch Georg Fischer Rohrleitungssysteme AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.