Home  »  Meldung vom 09.03.2025  »  Marke ALKA-SELTZER ((fig.)) von Bayer HealthCare LLC

Bildmarke ALKA-SELTZER ((fig.)) von Bayer HealthCare LLC - ... 276920


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 276920

Details zur Marke ALKA-SELTZER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02124/1975

Bildmarke

ALKA-SELTZER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.06.1975

Hinterlegungs­datum

09.05.1975

Ablauf Schutzfrist

09.05.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Bayer HealthCare LLC
100 Bayer Road
15108 Pittsburgh, PA US
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Préparations effervescentes anti-acides.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ALKA-SELTZER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 276920 gehört zu der Bildmarke «ALKA-SELTZER ((fig.))» von Bayer HealthCare LLC. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 276920 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 276920 gehört dem Inhaber Bayer HealthCare LLC 100 Bayer Road, 15108 Pittsburgh, PA US. Bayer HealthCare LLC wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke ALKA-SELTZER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ALKA-SELTZER ((fig.)), eingetragen durch Bayer HealthCare LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.