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Bildmarke P ((fig.)) von Verband Schweizer Papeterien VSP - ... 272533


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 272533

Details zur Marke P ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02227/1974

Bildmarke

P ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.09.1974

Hinterlegungs­datum

07.05.1974

Ablauf Schutzfrist

07.05.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 20

Inhaber

Verband Schweizer Papeterien VSP
Honeggrainstrasse 7b
8630 Rüti CH
 

Vertreter

Dr. Lusuardi AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Papeteriewaren aller Art, einschliesslich Papiere, Schreibwaren, Zeichengeräte und -utensilien, Künstler- und Malerbedarfsartikel; Büromaschinen und Büromöbel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag P ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 272533 gehört zu der Bildmarke «P ((fig.))» von Verband Schweizer Papeterien VSP. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 272533 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Dezember 1975 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 272533 gehört dem Inhaber Verband Schweizer Papeterien VSP Honeggrainstrasse 7b, 8630 Rüti CH. Verband Schweizer Papeterien VSP wird vertreten durch Dr. Lusuardi AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke P ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke P ((fig.)), eingetragen durch Verband Schweizer Papeterien VSP, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.