Home  »  Meldung vom 28.02.2025  »  Marke MAB ((fig.)) von MAB Amsler AG

Bildmarke MAB ((fig.)) von MAB Amsler AG - Markeneintrag Nr. 271398


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.11.2024

Bildmarke 271398

Details zur Marke MAB ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02041/1974

Bildmarke

MAB ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.07.1974

Hinterlegungs­datum

24.04.1974

Ablauf Schutzfrist

24.04.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19

Löschdatum

16.11.2024

Inhaber

MAB Amsler AG
Gewerbestrasse 19
4512 Bellach CH
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Profile und Produkte für Flachdach und Fassaden, nämlich Dachrandprofile, Deckstreifen, Dilatationen, Fassadenprofile, Halteschienen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MAB ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 271398 gehört zu der Bildmarke «MAB ((fig.))» von MAB Amsler AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 271398 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 271398 gehört dem Inhaber MAB Amsler AG Gewerbestrasse 19, 4512 Bellach CH. MAB Amsler AG wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke MAB ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MAB ((fig.)), eingetragen durch MAB Amsler AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.