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Wortmarke PENSIOPLAN von Christoph Batschelet - ... 19856/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 28.12.2025



Details zur Marke PENSIOPLAN

Gesuch Nr.

Wortmarke

PENSIOPLAN

Hinterlegungs­datum

28.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 41, 45

Inhaber

Christoph Batschelet
Guisanstrasse 72
9010 St. Gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 45

Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste zum physischen Schutz von Sachgütern oder Personen; Dating-Dienstleistungen, Knüpfen von sozialen Kontakten im Internet; Bestattungsdienste; Babysitting.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PENSIOPLAN

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19856/2025 gehört zum Markengesuch von Christoph Batschelet. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19856/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Januar 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19856/2025 / Wortmarke PENSIOPLAN von Christoph Batschelet - ... gehört dem Inhaber Christoph Batschelet Guisanstrasse 72, 9010 St. Gallen CH. Der Inhaber Christoph Batschelet hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PENSIOPLAN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PENSIOPLAN, eingetragen durch Christoph Batschelet, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.