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Wortmarke Board Navigator von DBP Holding AG - ... 19822/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 26.12.2025



Details zur Marke Board Navigator

Gesuch Nr.

Wortmarke

Board Navigator

Hinterlegungs­datum

26.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Inhaber

DBP Holding AG
Pestalozzistrasse 2
3400 Burgdorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen; Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Board Navigator

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19822/2025 gehört zum Markengesuch von DBP Holding AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19822/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Januar 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19822/2025 / Wortmarke Board Navigator von DBP Holding AG - ... gehört dem Inhaber DBP Holding AG Pestalozzistrasse 2, 3400 Burgdorf CH. Der Inhaber DBP Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Board Navigator mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Board Navigator, eingetragen durch DBP Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.