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Wortmarke RÆR STUDIOS von Rbasics Buchmann - Markeneintrag ... 19785/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 24.12.2025



Details zur Marke RÆR STUDIOS

Gesuch Nr.

Wortmarke

RÆR STUDIOS

Hinterlegungs­datum

24.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 18, 25

Inhaber

Rbasics Buchmann
General-Wille-Strasse 8
8002 Zürich CH
 

Vertreter

Winzenried, Legal
Bälliz 52
3600 Thun CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Uhren; Uhren und Zeitmessinstrumente; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Armbänder (Schmuck).

Klasse 18

Leder; Lederimitationen; Handtaschen; Lederhandtaschen; Reisegepäck und Tragetaschen; Sporttaschen; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Geldbörsen.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Kleider; T-Shirts; Pullover; Kapuzen; Kapuzensweatshirts; Mützen; Baseballmützen; Gürtel; Schals; Schultertücher.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RÆR STUDIOS

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19785/2025 gehört zum Markengesuch von Rbasics Buchmann. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19785/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Mai 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19785/2025 / Wortmarke RÆR STUDIOS von Rbasics Buchmann - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Rbasics Buchmann General-Wille-Strasse 8, 8002 Zürich CH. Rbasics Buchmann wird vertreten durch Winzenried , Legal Bälliz 52, 3600 Thun CH.


Marke RÆR STUDIOS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RÆR STUDIOS, eingetragen durch Rbasics Buchmann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.