Home  »  Meldung vom 06.03.2026  »  Marke Dreyfus - Einzigartig aufgehoben. von Dreyfus Söhne & Cie. Aktiengesellschaft, Banquiers

Dreyfus - Einzigartig aufgehoben. (19745/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 05.03.2026



Details zur Marke Dreyfus - Einzigartig aufgehoben.

Gesuch Nr.

Wortmarke

Dreyfus - Einzigartig aufgehoben.

Hinterlegungs­datum

05.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

36

Inhaber

Dreyfus Söhne & Cie. Aktiengesellschaft, Banquiers
Aeschenvorstadt 16
4051 Basel CH
 

Vertreter

VISCHER AG
Schützengasse 1, Postfach
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Dreyfus - Einzigartig aufgehoben.

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19745/2025 gehört zum Markengesuch von Dreyfus Söhne & Cie. Aktiengesellschaft, Banquiers. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19745/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. August 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19745/2025 / Dreyfus - Einzigartig aufgehoben. gehört dem Inhaber Dreyfus Söhne & Cie. Aktiengesellschaft, Banquiers Aeschenvorstadt 16, 4051 Basel CH. Dreyfus Söhne & Cie. Aktiengesellschaft, Banquiers wird vertreten durch VISCHER AG Schützengasse 1, Postfach, 8021 Zürich CH.


Marke Dreyfus - Einzigartig aufgehoben. mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Dreyfus - Einzigartig aufgehoben., eingetragen durch Dreyfus Söhne & Cie. Aktiengesellschaft, Banquiers, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.