Details zur Marke BCATION
Gesuch Nr.
Wortmarke
BCATION
Hinterlegungsdatum
23.12.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 16, 25, 41
Inhaber
Seestrasse 21
9320 Arbon CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Herunterladbare digitale Lehr- und Unterrichtsmaterialien; herunterladbare elektronische Publikationen; digitale Schulungsunterlagen; elektronische Lehr- und Unterrichtsgeräte; Schulungs- und Demonstrationsgeräte für Bildungszwecke; audiovisuelle Unterrichtsmedien.
Klasse 16
Druckerzeugnisse; Lehr- und Unterrichtsmaterialien in gedruckter Form; Bücher; Broschüren; Schulungsunterlagen.
Klasse 25
Bekleidungsstücke; T-Shirts; Hoodies; Kopfbedeckungen.
Klasse 41
Ausbildung; Weiterbildung; Durchführung von Schulungen und Seminaren, auch online; Organisation und Durchführung von Workshops; Organisation und Durchführung von Bildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen; Bereitstellung von Bildungsinformationen; Durchführung von Online-Unterricht; Schulungen im Bereich Bitcoin.
Zusammenfassung zum Markeneintrag BCATION
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19733/2025 gehört zum Markengesuch von Matthias Friedrich. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19733/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Mai 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19733/2025 / Wortmarke BCATION von Matthias Friedrich - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Matthias Friedrich Seestrasse 21, 9320 Arbon CH. Der Inhaber Matthias Friedrich hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke BCATION mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke BCATION, eingetragen durch Matthias Friedrich, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
TG (Kanton Markeninhaber)