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Wortmarke STUDIO3 von Studio3 Law AG - Markeneintrag Nr. 19592/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 19.12.2025



Details zur Marke STUDIO3

Gesuch Nr.

Wortmarke

STUDIO3

Hinterlegungs­datum

19.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42, 45

Inhaber

Studio3 Law AG
Bahnhofplatz 1
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Unternehmensberatung; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten, auch über das Internet.

Klasse 41

Ausbildung; Weiterbildung; Coaching; Organisation und Durchführung von Workshops, Kursen, Seminaren, Konferenzen, Schulungen und Kongressen; elektronische Publikation.

Klasse 42

Entwurf, Entwicklung und Wartung von Software; Entwicklung und Zurverfügungstellen von Internetplattformen (Software); Platform as a Service (PaaS); Software as a Service (SaaS).

Klasse 45

Juristische Dienstleistungen; Dienstleistungen von Rechtsanwälten; Zurverfügungstellen von Online-Informationen im juristischen Bereich; Mediation.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STUDIO3

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19592/2025 gehört zum Markengesuch von Studio3 Law AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19592/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Dezember 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19592/2025 / Wortmarke STUDIO3 von Studio3 Law AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Studio3 Law AG Bahnhofplatz 1, 8001 Zürich CH. Der Inhaber Studio3 Law AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke STUDIO3 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STUDIO3, eingetragen durch Studio3 Law AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.