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Wortmarke vivos von Geuder AG - Markeneintrag Nr. 19587/2025


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 19.12.2025



Details zur Marke vivos

Gesuch Nr.

Wortmarke

vivos

Hinterlegungs­datum

19.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 37

Inhaber

Geuder AG
Hertzstrasse 4
69126 Heidelberg DE
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Energetisch betriebene, augenheilkundliche Gerätesysteme, bestehend aus Instrumenten, Geräten und Apparaten für die Augenheilkunde, vorzugsweise ein energetisch betriebenes, ophthalmochirurgisches Gerätesystem.

Klasse 37

Reparatur, Wartung, Pflege, Installation energetisch betriebener, augenheilkundlicher Gerätesysteme, bestehend aus Instrumenten, Geräten und Apparaten für die Augenheilkunde, vorzugsweise eines energetisch betriebenen, ophthalmochirurgischen Gerätesystems.

Zusammenfassung zum Markeneintrag vivos

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19587/2025 gehört zum Markengesuch von Geuder AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19587/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Dezember 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19587/2025 / Wortmarke vivos von Geuder AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Geuder AG Hertzstrasse 4, 69126 Heidelberg DE. Geuder AG wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke vivos mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke vivos, eingetragen durch Geuder AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.