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Wortmarke IT-4Revolution von Constantin Gottschalk - ... 19464/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 18.12.2025



Details zur Marke IT-4Revolution

Gesuch Nr.

Wortmarke

IT-4Revolution

Hinterlegungs­datum

18.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

38, 42

Inhaber

Constantin Gottschalk
Müllerwis 8
8606 Greifensee CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 38

Telekommunikation/E-Mail-Dienste, elektronische Mail-Dienste, Übermittlung von Nachrichten, Telekommunikationsdienstleistungen.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software, Wartung von Software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag IT-4Revolution

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19464/2025 gehört zum Markengesuch von Constantin Gottschalk. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19464/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. April 2017 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19464/2025 / Wortmarke IT-4Revolution von Constantin Gottschalk - ... gehört dem Inhaber Constantin Gottschalk Müllerwis 8, 8606 Greifensee CH. Der Inhaber Constantin Gottschalk hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke IT-4Revolution mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke IT-4Revolution, eingetragen durch Constantin Gottschalk, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.