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Wortmarke NOVILAS von BASF SE - Markeneintrag Nr. 19452/2025


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 18.12.2025



Details zur Marke NOVILAS

Gesuch Nr.

Wortmarke

NOVILAS

Hinterlegungs­datum

18.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 5

Inhaber

BASF SE
Carl-Bosch-Strasse 38
67056 Ludwigshafen DE
 

Vertreter

Schmauder & Partner AG
Patent- und Markenanwälte VSP, Zwängiweg 7
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, insbesondere Pflanzenstärkungsmittel, chemische oder biologische Mittel zur Stressbewältigung in Pflanzen, Mittel zur Regulierung des Pflanzenwachstums, Gene von Saatgut für die landwirtschaftliche Produktion, Mittel zur Behandlung von Saatgut.

Klasse 5

Mittel zur Vertilgung und Bekämpfung von schädlichen Tieren, Insektizide, Fungizide für landwirtschaftliche Zwecke, Herbizide, Pestizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag NOVILAS

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19452/2025 gehört zum Markengesuch von BASF SE. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19452/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. April 2017 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19452/2025 / Wortmarke NOVILAS von BASF SE - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber BASF SE Carl-Bosch-Strasse 38, 67056 Ludwigshafen DE. BASF SE wird vertreten durch Schmauder & Partner AG Patent- und Markenanwälte VSP, Zwängiweg 7, 8038 Zürich CH.


Marke NOVILAS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NOVILAS, eingetragen durch BASF SE, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.