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Wortmarke Småla von Pacsal Jenni - Markeneintrag Nr. 19355/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 17.12.2025



Details zur Marke Småla

Gesuch Nr.

Wortmarke

Småla

Hinterlegungs­datum

17.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 30, 43

Inhaber

Pacsal Jenni
Gotthardstrasse 102
4054 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Sossen und andere Würzmittel; Eis (gefrorenes Wasser).

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Småla

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19355/2025 gehört zum Markengesuch von Pacsal Jenni. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19355/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. November 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19355/2025 / Wortmarke Småla von Pacsal Jenni - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Pacsal Jenni Gotthardstrasse 102, 4054 Basel CH. Der Inhaber Pacsal Jenni hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Småla mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Småla, eingetragen durch Pacsal Jenni, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.