Details zur Marke Aldo
Gesuch Nr.
Wortmarke
Aldo
Hinterlegungsdatum
16.12.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 16, 42
Inhaber
Lutherstrasse 32
8004 Zürich CH
Vertreter
Rutschmann Schwaibold Partner, Dufourstrasse 48
8024 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Computerprogramm für Schrift; herunterladbare Schriften und Schriftzeichen; elektronische und magnetische Speichermedien enthaltend Schriftbilder, Schriftarten, Schrifttypengestaltungen.
Klasse 16
Drucktypen, Drucklettern, Schriftschablonen und Schriftvorlagen für verschiedene Schriftarten, Schriftbilder und Schrifttypengestaltungen; Drucklettern, Druckmatrizen, Druckereierzeugnisse und fotografische Bilder, die Schriftarten und Schrifttypengestaltungen von alphanumerischen Zeichen und typografischen Symbolen enthalten; Drucklettern und Druckmatrizen mit Zeichensätzen aus Buchstaben und Ziffern.
Klasse 42
Entwicklung von Software für die Speicherung, Darstellung und Zurverfügungstellung von Schriftzeichen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Aldo
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19226/2025 gehört zum Markengesuch von Lineto GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19226/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Juni 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19226/2025 / Wortmarke Aldo von Lineto GmbH - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Lineto GmbH Lutherstrasse 32, 8004 Zürich CH. Lineto GmbH wird vertreten durch RA lic.iur. Kaspar Meng Rutschmann Schwaibold Partner, Dufourstrasse 48, 8024 Zürich CH.
Marke Aldo mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Aldo, eingetragen durch Lineto GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)