Home  »  Meldung vom 17.12.2025  »  Marke OVERTUNERS von Aleksandr Pakhomov

Wortmarke OVERTUNERS von Aleksandr Pakhomov - Markeneintrag ... 19216/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 16.12.2025



Details zur Marke OVERTUNERS

Gesuch Nr.

Wortmarke

OVERTUNERS

Hinterlegungs­datum

16.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

15

Inhaber

Aleksandr Pakhomov
Jungholzstrasse 60
8050 Zürich CH
 

Vertreter

Frei Patentanwaltsbüro AG
Hagenholzstrasse 85
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 15

Musikinstrumente; Saiteninstrumente; elektrische Gitarren und Bassgitarren; Zubehör für elektrische Gitarren; Saiten für Musikinstrumente; Halter für die Saiten eines Musikinstruments; Vorrichtung zur Veränderung der Schwingungen von Saiten eines Musikinstruments; Anordnung zur Reduzierung der Inharmonisierung von Saiten eines Musikinstruments, insbesondere von Gitarrensaiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OVERTUNERS

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19216/2025 gehört zum Markengesuch von Aleksandr Pakhomov. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19216/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Juni 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19216/2025 / Wortmarke OVERTUNERS von Aleksandr Pakhomov - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Aleksandr Pakhomov Jungholzstrasse 60, 8050 Zürich CH. Aleksandr Pakhomov wird vertreten durch Frei Patentanwaltsbüro AG Hagenholzstrasse 85, 8050 Zürich CH.


Marke OVERTUNERS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OVERTUNERS, eingetragen durch Aleksandr Pakhomov, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.