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Wortmarke gzo von GZO AG - Markeneintrag Nr. 19208/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 16.12.2025



Details zur Marke gzo

Gesuch Nr.

Wortmarke

gzo

Hinterlegungs­datum

16.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

42, 43, 44

Inhaber

GZO AG
Spital Wetzikon, Spitalstrasse 66
8620 Wetzikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag gzo

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19208/2025 gehört zum Markengesuch von GZO AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19208/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Juni 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19208/2025 / Wortmarke gzo von GZO AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber GZO AG Spital Wetzikon, Spitalstrasse 66, 8620 Wetzikon CH. Der Inhaber GZO AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke gzo mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke gzo, eingetragen durch GZO AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.