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Wortmarke BOAnova von Migros-Genossenschafts-Bund - ... 19205/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 16.12.2025



Details zur Marke BOAnova

Gesuch Nr.

Wortmarke

BOAnova

Hinterlegungs­datum

16.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 37, 41

Inhaber

Migros-Genossenschafts-Bund
Limmatstrasse 152
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.

Klasse 37

Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Hauswartdienste (Unterhalts- und Reinigungsarbeiten).

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag BOAnova

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19205/2025 gehört zum Markengesuch von Migros-Genossenschafts-Bund. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19205/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Juni 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19205/2025 / Wortmarke BOAnova von Migros-Genossenschafts-Bund - ... gehört dem Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund Limmatstrasse 152, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BOAnova mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BOAnova, eingetragen durch Migros-Genossenschafts-Bund, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.