Home  »  Meldung vom 04.11.2026  »  Marke Gesundheitszentrum Menziken ((fig.)) von Spitalverein Wynen- und Seetal

Gesundheitszentrum Menziken ((fig.)) (19204/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 30.10.2026

Bildmarke 19204/2026

Details zur Marke Gesundheitszentrum Menziken ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

Gesundheitszentrum Menziken ((fig.))

Hinterlegungs­datum

30.10.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 41, 43, 44

Inhaber

Spitalverein Wynen- und Seetal
Schwarzenbachstrasse 9
5737 Menziken CH
 

Vertreter

Schärer Rechtsanwälte
Kaspar Hemmeler, Rechtsanwalt, Hintere Bahnhofstrasse 10
5001 Aarau CH

Zusammenfassung zum Markeneintrag Gesundheitszentrum Menziken ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19204/2026 gehört zum Markengesuch von Spitalverein Wynen- und Seetal. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19204/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. November 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19204/2026 / Gesundheitszentrum Menziken ((fig.)) gehört dem Inhaber Spitalverein Wynen- und Seetal Schwarzenbachstrasse 9, 5737 Menziken CH. Spitalverein Wynen- und Seetal wird vertreten durch Schärer Rechtsanwälte Kaspar Hemmeler, Rechtsanwalt, Hintere Bahnhofstrasse 10, 5001 Aarau CH.


Marke Gesundheitszentrum Menziken ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Gesundheitszentrum Menziken ((fig.)), eingetragen durch Spitalverein Wynen- und Seetal, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.