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Wortmarke SWISS HORNET von Schweizerische Eidgenossenschaft ... 19157/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 15.12.2025



Details zur Marke SWISS HORNET

Gesuch Nr.

Wortmarke

SWISS HORNET

Hinterlegungs­datum

15.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Inhaber

Schweizerische Eidgenossenschaft
v.d. Bundesamt für Rüstung armasuisse, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, Guisanplatz 1
3003 Bern CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Uhren und andere Zeitmessinstrumente sowie deren Teile; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISS HORNET

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 19157/2025 gehört zum Markengesuch von Schweizerische Eidgenossenschaft. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 19157/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Dezember 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 19157/2025 / Wortmarke SWISS HORNET von Schweizerische Eidgenossenschaft ... gehört dem Inhaber Schweizerische Eidgenossenschaft v.d. Bundesamt für Rüstung armasuisse, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, Guisanplatz 1, 3003 Bern CH. Schweizerische Eidgenossenschaft wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke SWISS HORNET mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SWISS HORNET, eingetragen durch Schweizerische Eidgenossenschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.