Details zur Marke BEST IN TOWN BEST KEBAB & PIZZA ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
BEST IN TOWN BEST KEBAB & PIZZA ((fig.))
Hinterlegungsdatum
11.12.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
16, 35, 43
Inhaber
Eichholzstrasse 15L
2545 Selzach CH
Vertreter
Stanserstrasse 32
6373 Ennetbürgen CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 16
Papier und Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Zeichenartikel und Künstlerbedarf; Pinsel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke; Drucklettern, Druckstöcke.
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 43
Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag BEST IN TOWN BEST KEBAB & PIZZA ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18920/2025 gehört zum Markengesuch von Ümit Caner Atay. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18920/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. September 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18920/2025 / BEST IN TOWN BEST KEBAB & PIZZA ((fig.)) gehört dem Inhaber Ümit Caner Atay Eichholzstrasse 15L, 2545 Selzach CH. Ümit Caner Atay wird vertreten durch Stadelgrat GmbH Stanserstrasse 32, 6373 Ennetbürgen CH.
Marke BEST IN TOWN BEST KEBAB & PIZZA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke BEST IN TOWN BEST KEBAB & PIZZA ((fig.)), eingetragen durch Ümit Caner Atay, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
SO (Kanton Markeninhaber)
