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Bildmarke clevaer ((fig.)) von PALEX DUOMED HOLDING BV - ... 18919/2025


Land des Markeninhabers: Belgien  BE (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 11.12.2025

Bildmarke 18919/2025

Details zur Marke clevaer ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

clevaer ((fig.))

Hinterlegungs­datum

11.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 11

Inhaber

PALEX DUOMED HOLDING BV
Oeyvaersbosch 12
2630 Aartselaar BE
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Medizinische Apparate und Instrumente; medizinische Ultraschallreinigungsgeräte; medizinische Apparate für die Endoskopie; Möbel für endoskopische Untersuchungen; Schränke für medizinische Instrumente.

Klasse 11

Sterilisiergeräte für medizinische Zwecke; Sterilisier-, Desinfektions- und Dekontaminationsgeräte; Trockenschränke; Sterilisieranlagen; Sanitäranlagen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag clevaer ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18919/2025 gehört zum Markengesuch von PALEX DUOMED HOLDING BV. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18919/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. September 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18919/2025 / Bildmarke clevaer ((fig.)) von PALEX DUOMED HOLDING BV - ... gehört dem Inhaber PALEX DUOMED HOLDING BV Oeyvaersbosch 12, 2630 Aartselaar BE. PALEX DUOMED HOLDING BV wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke clevaer ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke clevaer ((fig.)), eingetragen durch PALEX DUOMED HOLDING BV, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.