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Wortmarke La Maguana von Wellauer AG - Markeneintrag Nr. 18884/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 11.12.2025



Details zur Marke La Maguana

Gesuch Nr.

Wortmarke

La Maguana

Hinterlegungs­datum

11.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

34

Inhaber

Wellauer AG
Thalerstrasse 67, Postfach
9424 Rheineck CH
 

Vertreter

DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München
Zweigniederlassung Zürich, Bahnhofplatz 1
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 34

Tabak und Tabakwaren, einschliesslich Tabakersatzstoffe; Zigarren; Raucherartikel; Zigarrenschneider; Zigarrenbohrer; Aschenbecher; Feuerzeuge für Raucher; Streichhölzer; Behälter für Raucherartikel, Humidore; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in Klasse 34 enthalten.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag La Maguana

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18884/2025 gehört zum Markengesuch von Wellauer AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18884/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. September 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18884/2025 / Wortmarke La Maguana von Wellauer AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Wellauer AG Thalerstrasse 67, Postfach, 9424 Rheineck CH. Wellauer AG wird vertreten durch DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München Zweigniederlassung Zürich, Bahnhofplatz 1, 8001 Zürich CH.


Marke La Maguana mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke La Maguana, eingetragen durch Wellauer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.