Home  »  Meldung vom 11.12.2025  »  Marke Truck speedline UltraShield ((fig.)) von Ronal AG

Truck speedline UltraShield ((fig.)) (18855/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 10.12.2025

Bildmarke 18855/2025

Details zur Marke Truck speedline UltraShield ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

Truck speedline UltraShield ((fig.))

Hinterlegungs­datum

10.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Inhaber

Ronal AG
Lerchenbühl 3
4624 Härkingen CH
 

Vertreter

LICHTI Patentanwälte Partnerschaft mbB
Amalienbadstrasse 41, RaumFabrik 53
76227 Karlsruhe DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Kraftfahrzeugräder und Teile derselben, einschliesslich Nabenkappen, Nabendeckel, innere Felgenhälften, äussere Felgenhälften, Felgensterne, Anfahrschutz; Kraftfahrzeugfelgen; Felgen für Fahrzeugräder.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Truck speedline UltraShield ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18855/2025 gehört zum Markengesuch von Ronal AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18855/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. März 1996 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18855/2025 / Truck speedline UltraShield ((fig.)) gehört dem Inhaber Ronal AG Lerchenbühl 3, 4624 Härkingen CH. Ronal AG wird vertreten durch LICHTI Patentanwälte Partnerschaft mbB Amalienbadstrasse 41, RaumFabrik 53, 76227 Karlsruhe DE.


Marke Truck speedline UltraShield ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Truck speedline UltraShield ((fig.)), eingetragen durch Ronal AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.