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Bildmarke Vimal ((fig.)) von Vishnu & Company Trademarks ... 18843/2025


Land des Markeninhabers: Indien  IN (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 10.12.2025

Bildmarke 18843/2025

Details zur Marke Vimal ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

Vimal ((fig.))

Hinterlegungs­datum

10.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 34

Inhaber

Vishnu & Company Trademarks Private Limited
L-108,109 3rd Floor, Lajpat Nagar-II
New Delhi-110024 IN
 

Vertreter

Meisser & Partners AG
Schulstrasse 1
7302 Landquart CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Verarbeitete Nüsse, Samenkörner und Betelblätter, die als Zutaten für Pan Masala verwendet werden.

Klasse 30

Kardamom (Gewürz).

Klasse 34

Kautabak.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Vimal ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18843/2025 gehört zum Markengesuch von Vishnu & Company Trademarks Private Limited. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18843/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Dezember 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18843/2025 / Bildmarke Vimal ((fig.)) von Vishnu & Company Trademarks ... gehört dem Inhaber Vishnu & Company Trademarks Private Limited L-108,109 3rd Floor, Lajpat Nagar-II, New Delhi-110024 IN. Vishnu & Company Trademarks Private Limited wird vertreten durch Meisser & Partners AG Schulstrasse 1, 7302 Landquart CH.


Marke Vimal ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Vimal ((fig.)), eingetragen durch Vishnu & Company Trademarks Private Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.