Home  »  Meldung vom 11.12.2025  »  Marke TO DOG Vier Pfoten. Zwei Herzen. Ein Team ((fig.)) von Spitex ToDo

TO DOG Vier Pfoten. Zwei Herzen. Ein Team ((fig.)) (18841/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 10.12.2025

Bildmarke 18841/2025

Details zur Marke TO DOG Vier Pfoten. Zwei Herzen. Ein Team ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

TO DOG Vier Pfoten. Zwei Herzen. Ein Team ((fig.))

Hinterlegungs­datum

10.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

44

Inhaber

Spitex ToDo
Unterdorfstrasse 50
8494 Bauma CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TO DOG Vier Pfoten. Zwei Herzen. Ein Team ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18841/2025 gehört zum Markengesuch von Spitex ToDo. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18841/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. März 1996 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18841/2025 / TO DOG Vier Pfoten. Zwei Herzen. Ein Team ((fig.)) gehört dem Inhaber Spitex ToDo Unterdorfstrasse 50, 8494 Bauma CH. Der Inhaber Spitex ToDo hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke TO DOG Vier Pfoten. Zwei Herzen. Ein Team ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TO DOG Vier Pfoten. Zwei Herzen. Ein Team ((fig.)), eingetragen durch Spitex ToDo, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.