Details zur Marke KABEshield DuroFX
Gesuch Nr.
Wortmarke
KABEshield DuroFX
Hinterlegungsdatum
09.12.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
1, 2
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 1
Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Feuerlösch- und Brandschutzmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; Mittel zum Gerben von Tierhäuten; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Kitte und andere Spachtelmassen; Kompost, Düngemittel, Dünger; biologische Mittel für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke.
Klasse 2
Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel, Farbstoffe; Tinten zum Drucken, Markieren und Gravieren; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten.
Zusammenfassung zum Markeneintrag KABEshield DuroFX
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18734/2025 gehört zum Markengesuch von Karl Bubenhofer AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18734/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Februar 1976 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18734/2025 / Wortmarke KABEshield DuroFX von Karl Bubenhofer AG - ... gehört dem Inhaber Karl Bubenhofer AG Hirschenstrasse 26, 9200 Gossau CH. Der Inhaber Karl Bubenhofer AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke KABEshield DuroFX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke KABEshield DuroFX, eingetragen durch Karl Bubenhofer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
SG (Kanton Markeninhaber)