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Bildmarke C ((fig.)) von cohaga AG - Markeneintrag Nr. 18626/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 08.12.2025

Bildmarke 18626/2025

Details zur Marke C ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

C ((fig.))

Hinterlegungs­datum

08.12.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 38, 42

Inhaber

cohaga AG
Fürstenlandstrasse 41
9000 St. Gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 38

Telekommunikationsdienstleistungen.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag C ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18626/2025 gehört zum Markengesuch von cohaga AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18626/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. April 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18626/2025 / Bildmarke C ((fig.)) von cohaga AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber cohaga AG Fürstenlandstrasse 41, 9000 St. Gallen CH. Der Inhaber cohaga AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke C ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke C ((fig.)), eingetragen durch cohaga AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.