Details zur Marke REBSORTENWANDERUNG
Gesuch Nr.
Wortmarke
REBSORTENWANDERUNG
Hinterlegungsdatum
07.12.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
33, 41, 43
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 33
Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), Weine, Schnaps, Aperitifs, Liköre, Spirituosen.
Klasse 41
Organisation und Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen; Organisation und Durchführung von Ausstellungen für Unterhaltungszwecke; Organisation und Durchführung von Degustationen für kulturelle oder Bildungszwecke; Organisation und Durchführung von Kolloquien, Konferenzen, Kongressen, Seminaren, Symposien und Workshops.
Klasse 43
Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen; Sommelier-Leistungen für die Beratung von Weinen und zu Speisen passenden Weinen; Erteilen von Auskünften über Weinmerkmale (Verpflegung).
Zusammenfassung zum Markeneintrag REBSORTENWANDERUNG
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18600/2025 gehört zum Markengesuch von Adrian & Diego Mathier Nouveau Salquenen AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18600/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Februar 1976 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18600/2025 / Wortmarke REBSORTENWANDERUNG von Adrian & Diego Mathier ... gehört dem Inhaber Adrian & Diego Mathier Nouveau Salquenen AG Bahnhofstrasse 50, 3970 Salgesch CH. Der Inhaber Adrian & Diego Mathier Nouveau Salquenen AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke REBSORTENWANDERUNG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke REBSORTENWANDERUNG, eingetragen durch Adrian & Diego Mathier Nouveau Salquenen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
VS (Kanton Markeninhaber)