Home  »  Meldung vom 29.11.2025  »  Marke SWISS Golf Lounge INDOOR TRACKMAN ((fig.)) von Sport Simulator Technology AG

SWISS Golf Lounge INDOOR TRACKMAN ((fig.)) (18163/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 28.11.2025

Bildmarke 18163/2025

Details zur Marke SWISS Golf Lounge INDOOR TRACKMAN ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

SWISS Golf Lounge INDOOR TRACKMAN ((fig.))

Hinterlegungs­datum

28.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 28, 41, 43

Inhaber

Sport Simulator Technology AG
Seestrasse 91
8810 Horgen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Golfbekleidung, Sportbekleidung, Schuhe, etc.

Klasse 28

Sportartikel, Golfschläger, Golfbälle, etc.

Klasse 41

Sport und Freizeit.

Klasse 43

Verpflegung und Getränke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISS Golf Lounge INDOOR TRACKMAN ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18163/2025 gehört zum Markengesuch von Sport Simulator Technology AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18163/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Februar 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18163/2025 / SWISS Golf Lounge INDOOR TRACKMAN ((fig.)) gehört dem Inhaber Sport Simulator Technology AG Seestrasse 91, 8810 Horgen CH. Der Inhaber Sport Simulator Technology AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SWISS Golf Lounge INDOOR TRACKMAN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SWISS Golf Lounge INDOOR TRACKMAN ((fig.)), eingetragen durch Sport Simulator Technology AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.