Home  »  Meldung vom 29.11.2025  »  Marke a ALPHA GOLFTOURS ((fig.)) von Alpha Reisen AG

a ALPHA GOLFTOURS ((fig.)) (18162/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 28.11.2025

Bildmarke 18162/2025

Details zur Marke a ALPHA GOLFTOURS ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

a ALPHA GOLFTOURS ((fig.))

Hinterlegungs­datum

28.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

39, 43

Inhaber

Alpha Reisen AG
Hofwiesenstrasse 22
8057 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 39

Organisation und Durchführung von Golf- und Individualreisen weltweit, einschliesslich damit verbundener Reservierungen und Buchungen von Unterkünften, Transport und Freizeitaktivitäten im Rahmen der vorgenannten Reisen, Bereitstellung von Informationen über touristische Dienstleistungen.

Klasse 43

Organisation, Reservierung und Durchführung der Beherbergung und Verpflegung von Gästen von Golf- und Individualreisen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag a ALPHA GOLFTOURS ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18162/2025 gehört zum Markengesuch von Alpha Reisen AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18162/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Februar 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18162/2025 / a ALPHA GOLFTOURS ((fig.)) gehört dem Inhaber Alpha Reisen AG Hofwiesenstrasse 22, 8057 Zürich CH. Der Inhaber Alpha Reisen AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke a ALPHA GOLFTOURS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke a ALPHA GOLFTOURS ((fig.)), eingetragen durch Alpha Reisen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.