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Wortmarke GÉMONT von Heinz Schneider - Markeneintrag Nr. 18134/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 28.11.2025



Details zur Marke GÉMONT

Gesuch Nr.

Wortmarke

GÉMONT

Hinterlegungs­datum

28.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 18, 25

Inhaber

Heinz Schneider
Interlakenstrasse 72
3705 Faulensee CH
 

Vertreter

Markenregistrierung.ch GmbH
Neunbrunnenstrasse 50
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 18

Leder und Lederimitationen; Tierhäute und -felle; Reisegepäck und Tragetaschen; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GÉMONT

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18134/2025 gehört zum Markengesuch von Heinz Schneider. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18134/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. November 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18134/2025 / Wortmarke GÉMONT von Heinz Schneider - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Heinz Schneider Interlakenstrasse 72, 3705 Faulensee CH. Heinz Schneider wird vertreten durch Markenregistrierung.ch GmbH Neunbrunnenstrasse 50, 8050 Zürich CH.


Marke GÉMONT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GÉMONT, eingetragen durch Heinz Schneider, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.