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Wortmarke Ovya von awalux AG - Markeneintrag Nr. 18010/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 26.11.2025



Details zur Marke Ovya

Gesuch Nr.

Wortmarke

Ovya

Hinterlegungs­datum

26.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 41, 42, 44

Inhaber

awalux AG
Bahnhofstrasse 3
5436 Würenlos CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate; chirurgische Implantate aus künstlichen Materialien; künstliche Zähne; Zahnstifte; Zahnprothesen; Knochenfüllstoffe aus künstlichen Materialien; Endoprothesen; biologisch abbaubare Implantate zur Knochenfixierung.

Klasse 41

Ausbildung im Bereich der Medizin und Chirurgie, insbesondere Implantologie.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen im Bereich der Medizin, Implantologie und Chirurgie.

Klasse 44

Medizinische und zahnmedizinische Dienstleistungen; Einsetzen von Dentalimplantaten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Ovya

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18010/2025 gehört zum Markengesuch von awalux AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18010/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. September 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18010/2025 / Wortmarke Ovya von awalux AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber awalux AG Bahnhofstrasse 3, 5436 Würenlos CH. Der Inhaber awalux AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Ovya mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Ovya, eingetragen durch awalux AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.