Home  »  Meldung vom 26.11.2025  »  Marke e ((fig.)) von PKE Pensionskasse Energie

Bildmarke e ((fig.)) von PKE Pensionskasse Energie - ... 17892/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 25.11.2025

Bildmarke 17892/2025

Details zur Marke e ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

e ((fig.))

Hinterlegungs­datum

25.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 45

Inhaber

PKE Pensionskasse Energie
Freigutstrasse 16
8027 Zürich CH
 

Vertreter

Reichenbach Rechtsanwälte AG
Talacker 50
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 45

Juristische Beratung in Versicherungsfragen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag e ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 17892/2025 gehört zum Markengesuch von PKE Pensionskasse Energie. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 17892/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. November 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 17892/2025 / Bildmarke e ((fig.)) von PKE Pensionskasse Energie - ... gehört dem Inhaber PKE Pensionskasse Energie Freigutstrasse 16, 8027 Zürich CH. PKE Pensionskasse Energie wird vertreten durch Reichenbach Rechtsanwälte AG Talacker 50, 8001 Zürich CH.


Marke e ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke e ((fig.)), eingetragen durch PKE Pensionskasse Energie, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.