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Wortmarke Melaka von Koinmo GmbH - Markeneintrag Nr. 17808/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 24.11.2025



Details zur Marke Melaka

Gesuch Nr.

Wortmarke

Melaka

Hinterlegungs­datum

24.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 18, 28

Inhaber

Koinmo GmbH
Etzelstrasse 9
8636 Wald ZH CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papier und Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Zeichenartikel und Künstlerbedarf; Pinsel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke.

Klasse 18

Leder und Lederimitationen; Tierhäute und -felle; Reisegepäck und Tragetaschen; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere.

Klasse 28

Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Turn- und Sportartikel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Melaka

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 17808/2025 gehört zum Markengesuch von Koinmo GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 17808/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. August 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 17808/2025 / Wortmarke Melaka von Koinmo GmbH - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Koinmo GmbH Etzelstrasse 9, 8636 Wald ZH CH. Der Inhaber Koinmo GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Melaka mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Melaka, eingetragen durch Koinmo GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.