Home  »  Meldung vom 27.11.2025  »  Bild Marke von Christine Naas

Bildmarke 17688/2025 von Christine Naas


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 21.11.2025

Bildmarke 17688/2025

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

((fig.))

Hinterlegungs­datum

21.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Inhaber

Christine Naas
Röckrather Weg 8
41472 Neuss DE
 

Vertreter

Terhaag & Partner Rechtsanwälte
c/o Handelskammer Deutschland-Schweiz, Tödisstraße 60
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Mineral- und kohlensäurehaltige Wässer sowie andere alkoholfreie Getränke; teilweise gefrorene trinkfertige Erfrischungsgetränke [Slush-Drinks], Limonadensirupe, Sorbets [Getränke]; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; alkoholfreie Fruchtgetränke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 17688/2025 gehört zum Markengesuch von Christine Naas. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 17688/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. September 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 17688/2025 / Bildmarke 17688/2025 von Christine Naas gehört dem Inhaber Christine Naas Röckrather Weg 8, 41472 Neuss DE. Christine Naas wird vertreten durch Terhaag & Partner Rechtsanwälte c/o Handelskammer Deutschland-Schweiz, Tödisstraße 60, 8002 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Christine Naas, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.