Home  »  Meldung vom 20.11.2025  »  Marke BUSINESS HUB LUZERN von Basellandschaftliche Pensionskasse

Wortmarke BUSINESS HUB LUZERN von Basellandschaftliche ... 17533/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 19.11.2025



Details zur Marke BUSINESS HUB LUZERN

Gesuch Nr.

Wortmarke

BUSINESS HUB LUZERN

Hinterlegungs­datum

19.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

36

Inhaber

Basellandschaftliche Pensionskasse
c/o Adimmo AG, Engelgasse 12
4002 Basel CH
 

Vertreter

Adimmo AG,Matthias Weber
Engelgasse 12
4002 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BUSINESS HUB LUZERN

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 17533/2025 gehört zum Markengesuch von Basellandschaftliche Pensionskasse. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 17533/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. März 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 17533/2025 / Wortmarke BUSINESS HUB LUZERN von Basellandschaftliche ... gehört dem Inhaber Basellandschaftliche Pensionskasse c/o Adimmo AG, Engelgasse 12, 4002 Basel CH. Basellandschaftliche Pensionskasse wird vertreten durch Adimmo AG,Matthias Weber Engelgasse 12, 4002 Basel CH.


Marke BUSINESS HUB LUZERN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BUSINESS HUB LUZERN, eingetragen durch Basellandschaftliche Pensionskasse, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.