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Wortmarke VesiVis von Holy Young BioMedical Co., Ltd. - ... 17289/2025


Land des Markeninhabers: Taiwan  TW (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 14.11.2025



Details zur Marke VesiVis

Gesuch Nr.

Wortmarke

VesiVis

Hinterlegungs­datum

14.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Inhaber

Holy Young BioMedical Co., Ltd.
4F., No. 88, Sec. 1, Neihu Rd., Neihu Dist.
114 Taipei City TW
 

Vertreter

BOHEST AG
Holbeinstrasse 36-38
4051 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Foley-Katheter; Urethraler Irrigator; Kanülen; Injektor für Radiopharmazeutika; Apparate zur körperlichen Rehabilitation für medizinische Zwecke; Katheter; Harnröhrensonden; Urinauffangbeutel für inkontinente Patienten; Spezialkoffer für medizinische Instrumente; Geräte zum Spülen von Körperhöhlen; urologische Apparate und Instrumente.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VesiVis

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 17289/2025 gehört zum Markengesuch von Holy Young BioMedical Co., Ltd.. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 17289/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. August 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 17289/2025 / Wortmarke VesiVis von Holy Young BioMedical Co., Ltd. - ... gehört dem Inhaber Holy Young BioMedical Co., Ltd. 4F., No. 88, Sec. 1, Neihu Rd., Neihu Dist., 114 Taipei City TW. Holy Young BioMedical Co., Ltd. wird vertreten durch BOHEST AG Holbeinstrasse 36-38, 4051 Basel CH.


Marke VesiVis mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VesiVis, eingetragen durch Holy Young BioMedical Co., Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.