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Just RACKETS Das Magazin für Racket Sport in Europa. ... (17073/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 11.11.2025

Bildmarke 17073/2025

Details zur Marke Just RACKETS Das Magazin für Racket Sport in Europa. ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

Just RACKETS Das Magazin für Racket Sport in Europa. ((fig.))

Hinterlegungs­datum

11.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 41

Inhaber

rh sports and media, Ruediger Hahn
c/o Swissteam Officecenter AG, Bahnhofstrasse 28
6300 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Zeitschriften in elektronischer Form.

Klasse 16

Zeitschriften (Magazine).

Klasse 41

Herausgabe von Zeitschriften.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Just RACKETS Das Magazin für Racket Sport in Europa. ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 17073/2025 gehört zum Markengesuch von rh sports and media, Ruediger Hahn. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 17073/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. November 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 17073/2025 / Just RACKETS Das Magazin für Racket Sport in Europa. ... gehört dem Inhaber rh sports and media, Ruediger Hahn c/o Swissteam Officecenter AG, Bahnhofstrasse 28, 6300 Zug CH. Der Inhaber rh sports and media, Ruediger Hahn hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Just RACKETS Das Magazin für Racket Sport in Europa. ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Just RACKETS Das Magazin für Racket Sport in Europa. ((fig.)), eingetragen durch rh sports and media, Ruediger Hahn, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.