Details zur Marke REXI
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH
Gesuch Nr.
Wortmarke
REXI
Hinterlegungsdatum
07.11.2025
Ablauf Schutzfrist
07.11.2035
Status
gelöschtes Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
6, 9, 20
Löschdatum
01.05.2026
Inhaber
Vertreter
Bälliz 52
3600 Thun CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
6: Schubladeneinsätze und Media-Einsätze aus Metall zur Integration in Möbel und Küchenmöbel; Metallhalterungen, Metallbefestigungsteile und Metallabdeckungen für Steckdosen- und Medienmodule zur Möbelintegration.; 9: Elektrische Steckdosen, Einbausteckdosen, Mehrfachsteckdosen, Lade- und Medienanschlussmodule zur Integration in Möbel und Küchenmöbel; Elektrische Anschluss-, Verbindungs- und Kabelmanagementeinheiten zur Möbelintegration.; 20: Schubladeneinsätze und Media-Einsätze aus nichtmetallischen Materialien zur Integration in Möbel und Küchenmöbel; Nichtmetallische Halterungen und Aufnahmeeinsätze für Steckdosen- und Medienmodule in Möbeln.;
Zusammenfassung zum Markeneintrag REXI
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 16910/2025 gehört zum Markengesuch von Beat Bucher AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 16910/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. November 1975 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 16910/2025 / Wortmarke REXI von Beat Bucher AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Beat Bucher AG Konstanzerstrasse 58, 8274 Tägerwilen CH. Beat Bucher AG wird vertreten durch Winzenried , Legal Bälliz 52, 3600 Thun CH.
Marke REXI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)
Die Angaben zur Marke REXI, eingetragen durch Beat Bucher AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
TG (Kanton Markeninhaber)