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Bildmarke ORION ((fig.)) von Orion Rechtsschutz ... 16850/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 07.11.2025

Bildmarke 16850/2025

Details zur Marke ORION ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

ORION ((fig.))

Hinterlegungs­datum

07.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 45

Inhaber

Orion Rechtsschutz Versicherung AG
Aeschenvorstadt 50
4001 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Versicherungsdienstleistungen, Rechtsschutzversicherung, Abschluss von Versicherungsgeschäften, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Auskünfte und Beratung in Versicherungsangelegenheiten, Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken.

Klasse 45

Juristische Dienstleistungen, Rechtsberatung, Rechtsvertretung.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ORION ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 16850/2025 gehört zum Markengesuch von Orion Rechtsschutz Versicherung AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 16850/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. November 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 16850/2025 / Bildmarke ORION ((fig.)) von Orion Rechtsschutz ... gehört dem Inhaber Orion Rechtsschutz Versicherung AG Aeschenvorstadt 50, 4001 Basel CH. Der Inhaber Orion Rechtsschutz Versicherung AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ORION ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ORION ((fig.)), eingetragen durch Orion Rechtsschutz Versicherung AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.