Home  »  Meldung vom 30.09.2026  »  Marke Hergestellt nach altem vedischem Wissen ((fig.)) von Frank Kaushaar

Hergestellt nach altem vedischem Wissen ((fig.)) (16620/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 28.09.2026

Bildmarke 16620/2026

Details zur Marke Hergestellt nach altem vedischem Wissen ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

Hergestellt nach altem vedischem Wissen ((fig.))

Hinterlegungs­datum

28.09.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 44

Inhaber

Frank Kaushaar
Sagenbachmatt 2
6280 Hochdorf CH

Samadhi Analyse & Beratung GmbH
Hochdorfstrasse 65
6280 Hochdorf CH
 

Vertreter

Arrivare GmbH
Birsstrasse 58
4052 Basel CH

Zusammenfassung zum Markeneintrag Hergestellt nach altem vedischem Wissen ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 16620/2026 gehört zum Markengesuch von Frank Kaushaar. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 16620/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Mai 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 16620/2026 / Hergestellt nach altem vedischem Wissen ((fig.)) gehört dem Inhaber Frank Kaushaar Sagenbachmatt 2, 6280 Hochdorf CH. Frank Kaushaar wird vertreten durch Arrivare GmbH Birsstrasse 58, 4052 Basel CH.


Marke Hergestellt nach altem vedischem Wissen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Hergestellt nach altem vedischem Wissen ((fig.)), eingetragen durch Frank Kaushaar, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.