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Bildmarke WETTER ALARM ((fig.)) von Gebäudeversicherung ... 16616/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 04.11.2025

Bildmarke 16616/2025

Details zur Marke WETTER ALARM ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

WETTER ALARM ((fig.))

Hinterlegungs­datum

04.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 36, 42

Inhaber

Gebäudeversicherung Bern (GVB)
Papiermühlestrasse 130
3063 Ittigen CH
 

Vertreter

TIMES Attorneys
Feldeggstrasse 12
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Software; Anwendungssoftware; Anwendungssoftware für Mobiltelefone.

Klasse 35

Informations- und Datenübermittlung online und über das Internet; Analyse und Auswertung von Wetterdaten.

Klasse 36

Versicherungsberatung; Immobiliendienstleistungen.

Klasse 42

Wettervorhersage; meteorologische und klimatologische Dienstleistungen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag WETTER ALARM ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 16616/2025 gehört zum Markengesuch von Gebäudeversicherung Bern (GVB). Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 16616/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 16616/2025 / Bildmarke WETTER ALARM ((fig.)) von Gebäudeversicherung ... gehört dem Inhaber Gebäudeversicherung Bern (GVB) Papiermühlestrasse 130, 3063 Ittigen CH. Gebäudeversicherung Bern (GVB) wird vertreten durch TIMES Attorneys Feldeggstrasse 12, 8024 Zürich CH.


Marke WETTER ALARM ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WETTER ALARM ((fig.)), eingetragen durch Gebäudeversicherung Bern (GVB), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.