Home  »  Meldung vom 03.11.2025  »  Marke SPRITZBAR von Benjamin Brunner

Wortmarke SPRITZBAR von Benjamin Brunner - Markeneintrag Nr. 16475/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 31.10.2025



Details zur Marke SPRITZBAR

Gesuch Nr.

Wortmarke

SPRITZBAR

Hinterlegungs­datum

31.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33, 43

Inhaber

Benjamin Brunner
Nestweiherstrasse 6
9012 St. Gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SPRITZBAR

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 16475/2025 gehört zum Markengesuch von Benjamin Brunner. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 16475/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 16475/2025 / Wortmarke SPRITZBAR von Benjamin Brunner - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Benjamin Brunner Nestweiherstrasse 6, 9012 St. Gallen CH. Der Inhaber Benjamin Brunner hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SPRITZBAR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SPRITZBAR, eingetragen durch Benjamin Brunner, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.