Home  »  Meldung vom 31.10.2025  »  Marke Chefsache ((fig.)) von Urs Blattmann

Bildmarke Chefsache ((fig.)) von Urs Blattmann - ... 16434/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 30.10.2025

Bildmarke 16434/2025

Details zur Marke Chefsache ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

Chefsache ((fig.))

Hinterlegungs­datum

30.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Inhaber

Urs Blattmann
Weinberghöhe 14
6300 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Sossen und andere Würzmittel; Eis (gefrorenes Wasser).

Zusammenfassung zum Markeneintrag Chefsache ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 16434/2025 gehört zum Markengesuch von Urs Blattmann. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 16434/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Oktober 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 16434/2025 / Bildmarke Chefsache ((fig.)) von Urs Blattmann - ... gehört dem Inhaber Urs Blattmann Weinberghöhe 14, 6300 Zug CH. Der Inhaber Urs Blattmann hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Chefsache ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Chefsache ((fig.)), eingetragen durch Urs Blattmann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.