Home  »  Meldung vom 30.10.2025  »  Marke SMERALD ((fig.)) von Carere AG

Bildmarke SMERALD ((fig.)) von Carere AG - Markeneintrag Nr. 16315/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 29.10.2025

Bildmarke 16315/2025

Details zur Marke SMERALD ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

SMERALD ((fig.))

Hinterlegungs­datum

29.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 21, 35

Inhaber

Carere AG
Niederlenzer-Kirchweg 11
5600 Lenzburg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Schleifmittel, Poliermittel, Reinigungsmittel, Entfettungsmittel, Polituren und Pflegemittel für Metalle, Kunststoffe, Lacke und Fahrzeuge.

Klasse 21

Reinigungs- und Poliergeräte, Bürsten, Polierpads, Schwämme, Mikrofasertücher, Sprühflaschen, Dispenser und Zubehör für Fahrzeugpflege.

Klasse 35

Einzel- und Grosshandelsdienstleistungen, Onlinevertrieb und Marketing für Schleif-, Polier- und Pflegeprodukte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SMERALD ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 16315/2025 gehört zum Markengesuch von Carere AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 16315/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Februar 2022 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 16315/2025 / Bildmarke SMERALD ((fig.)) von Carere AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Carere AG Niederlenzer-Kirchweg 11, 5600 Lenzburg CH. Der Inhaber Carere AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SMERALD ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SMERALD ((fig.)), eingetragen durch Carere AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.