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Wortmarke Wakava von Lara Schorta - Markeneintrag Nr. 16052/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 24.10.2025



Details zur Marke Wakava

Gesuch Nr.

Wortmarke

Wakava

Hinterlegungs­datum

24.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 32, 35

Inhaber

Lara Schorta
Hofwiesenstrasse 354
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Sossen und andere Würzmittel; Eis (gefrorenes Wasser).

Klasse 32

Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Wakava

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 16052/2025 gehört zum Markengesuch von Lara Schorta. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 16052/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 16052/2025 / Wortmarke Wakava von Lara Schorta - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Lara Schorta Hofwiesenstrasse 354, 8050 Zürich CH. Der Inhaber Lara Schorta hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Wakava mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Wakava, eingetragen durch Lara Schorta, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.