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Wortmarke SUMMEROS von Live Summer Inc., a Delaware ... 16043/2025


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 24.10.2025



Details zur Marke SUMMEROS

Gesuch Nr.

Wortmarke

SUMMEROS

Hinterlegungs­datum

24.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Inhaber

Live Summer Inc., a Delaware Corporation
31 Hudson Yards, Fl 11
10001 New York NY US
 

Vertreter

BKS Rechtsanwälte AG
Thunstrasse 63, Postfach 371
3000 Bern 6 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 42

Software as a Service (SaaS) mit Computerprogrammen für Nutzung in der Verwaltung von Mietobjekten und für Nutzung in der Verwaltung und Prognose der Wertentwicklung von Investitionen in Mietobjekte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SUMMEROS

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 16043/2025 gehört zum Markengesuch von Live Summer Inc., a Delaware Corporation. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 16043/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 16043/2025 / Wortmarke SUMMEROS von Live Summer Inc., a Delaware ... gehört dem Inhaber Live Summer Inc., a Delaware Corporation 31 Hudson Yards, Fl 11, 10001 New York NY US. Live Summer Inc., a Delaware Corporation wird vertreten durch BKS Rechtsanwälte AG Thunstrasse 63, Postfach 371, 3000 Bern 6 CH.


Marke SUMMEROS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SUMMEROS, eingetragen durch Live Summer Inc., a Delaware Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.