Home  »  Meldung vom 16.09.2026  »  Marke LBL LONG BETTER LIVING ((fig.)) von Dr. Kerstin Schmit

LBL LONG BETTER LIVING ((fig.)) (16041/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 15.09.2026

Bildmarke 16041/2026

Details zur Marke LBL LONG BETTER LIVING ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

LBL LONG BETTER LIVING ((fig.))

Hinterlegungs­datum

15.09.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

28, 41, 43

Inhaber

Dr. Kerstin Schmit
Oberdorfstrasse 5
8852 Atlendorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LBL LONG BETTER LIVING ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 16041/2026 gehört zum Markengesuch von Dr. Kerstin Schmit. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 16041/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. März 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 16041/2026 / LBL LONG BETTER LIVING ((fig.)) gehört dem Inhaber Dr. Kerstin Schmit Oberdorfstrasse 5, 8852 Atlendorf CH. Der Inhaber Dr. Kerstin Schmit hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke LBL LONG BETTER LIVING ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke LBL LONG BETTER LIVING ((fig.)), eingetragen durch Dr. Kerstin Schmit, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.